Historie
Die Geschichte unserer Kanzlei beginnt am 29. Dezember 1930 mit ihrer Gründung durch den am 08.09.1980 verstorbenen Senior Rechtsanwalt und Notar Ernst Budde.
Anfang des Jahres 1941 wurde der Praxisgründer Ernst Budde zum Notar bestellt. Ihm folgten im Bereich des Notariats Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Hans A. Manthey und - in Bürogemeinschaft - Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Rüdiger Goltsch.
Im Januar 1964 trat Herr Rechtsanwalt Dr. Krekeler - im Herbst 2005 ausgeschieden - und im März 1971 Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Manthey - ausgeschieden zum 31.12.2018 - in die Kanzlei ein. Zu Beginn des Jahres 2006 schloss sich Herr Rechtsanwalt Michael Hagedorn - nach zunächst gut zwanzigjähriger anwaltlicher Tätigkeit auf denselben Fachgebieten in anderer Sozietät- der Kanzlei an. Am 01.09.2009 trat Herr Rechtsanwalt Hülsmann, zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit 2016 als Partner, in die Kanzlei ein.
Am 01.07.2014 kam Herr Rechtsanwalt Alexander Hagedorn, LL.M., ebenfalls zunächst als angestellter Rechtsanwalt und seit 2016 als Partner, hinzu.
Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit unseres Hauses ist seit Jahrzehnten das Versicherungsrecht, wobei besondere Schwerpunkte auf der einen Seite das private Unfall- und Krankenversicherungsrecht, auf der anderen Seite das Haftpflicht- und Sachversicherungsrecht bilden. Hinzu kommt der hiermit eng verbundene Bereich des Verkehrsrechtes.
Auf diesen Spezialgebieten ist unsere Kanzlei überwiegend für verschiedene Versicherer, in Einzelfällen auch für private Mandanten, überregional und bei allen Gerichten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland tätig.