Hans A. Manthey
- Rechtsanwalt und Notar a.D.
- Fachanwalt für Versicherungsrecht a.D.
- ausgeschieden am 31.12.2018
Beruflicher Werdegang
- seit 1971 Rechtsanwalt
- seit 1972 Notar
- seit 07/2002 (auch) zugelassen beim Oberlandesgericht Hamm
- seit 2004 Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Dozent der DeutscheAnwaltAkademie
Tätigkeitsbereiche
- Herr Rechtsanwalt Manthey ist seit 31.12.2018 im Ruhestand
Veröffentlichungen / Vorträge
- Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung bei fehlgeschlagenen oder missglückten Selbstverletzungen, NVersZ 2000, 161 ff.
- Wann ist dem Unfallversicherer die Berufung auf die formellen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 AUB 88 (§ 8 Abs. 2 AUB 61) verwehrt?, NVersZ 2001, 55 ff.